Bedingungen für Psychotherapeutische Behandlungen (Einzeltherapie)
- Die Therapie erfolgt fachgerecht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aus den Bereichen Psychologie und Psychotherapie.
- Für eine Kassenleistung in Österreich muss spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine Bestätigung über eine erfolgte ärztliche Untersuchung vorliegen. Weiters ist innerhalb der ersten 10 Therapiestunden (d. h. bis spätestens vor der 11. Stunde) ein Therapieantrag an die Kasse zu stellen. Die Kassen leisten für psychotherapeutische Krankenbehandlung einen Zuschuss von mindestens € 28,80 pro Sitzung (à 50 Minuten). Nähere Informationen zur Finanzierung von Psychotherapie finden Sie HIER. Die Anzahl der genehmigten Stunden wird nach Antragstellung von der Kasse bekannt gegeben.
Reichen die genehmigten Stunden nicht aus, muss zeitgerecht ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Für Kassenleistungen im Ausland gelten eigene Richtlinien. - Eine Beendigung der Therapie ist grundsätzlich jederzeit möglich. Bedingung ist allerdings ein persönliches Abschlussgespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sitzung.
- Honorar: Das Honorar für die psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) beträgt derzeit € 110,-- und ist monatlich mittels Überweisung fällig.
Die schriftliche Abrechnung erfolgt jeweils monatlich im nachhinein mit der Rechnungslegung der Therapeutin.
Das Erstgespräch ist eine Therapiestunde! Das Honorar für das Erstgespräch ist in bar fällig. - Terminabsage/Verschiebung: Bei Nichteinhalten eines vereinbarten Termins ist eine zeitgerechte (telefonische) Absage unbedingt notwendig. Es genügt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Handys 0676/47 696 10.
Bei einer Absage von mindestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin entstehen der Klientin/ dem Klienten keine Kosten. Bei Nichtabsage bzw. einer späteren Absage ist das Honorar für die versäumte Therapiestunde zu entrichten. Terminabsagen/Verschiebungen mittels E-Mail sind nicht zulässig!