Psychotherapeutische Praxis Mag. Manuela Lutsch
Klinische Psychologin · Gesundheitspsychologin · Psychotherapeutin · Verhaltenstherapeutin
Robert-Preußler-Str. 13/10, 5020 Salzburg
Telefon: 0676-4769610

Finanzierungsvarianten für Psychotherapie

Psychotherapie „auf Krankenschein“ – mit und ohne Selbstbehalte - ist mit Einschränkungen bei einer/m niedergelassenen Psychotherapeutin/en mit entsprechendem Erfahrungsnachweis in Österreich möglich.
Nähere Infos dazu finden Sie nachstehend.

Es gibt grundsätzlich 3 Varianten der Finanzierung:

  1. Abrechnung über Zuschuss:
    Wenn eine Krankheit im sozialrechtlichen Sinn vorliegt, können die Honorarnoten der/s Psychotherapeuten/in bei der Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.
    Die Patient/inn/en erhalten einen Zuschuss pro Therapiestunde. Die Zuschüsse variieren je nach Kasse. (Dzt.: ÖGK € 28,80, BVAEB € 40,--, SVS € 21,80) Wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, erfragen Sie bitte den Zuschuss dort.
  1. Abrechnung über „Schwer erkrankt“ (SE):
    Seit 1.7.2004 gibt es für Patient/inn/en die Möglichkeit, auf Grund der „Schwere der Erkrankung“ und der „Dringlichkeit der Therapie“ einen Sachleistungsplatz zu erhalten. Die Zuteilung von Therapieplätzen erfolgt jeden Monatsbeginn für alle im Vormonat eingelangten Therapieanträge nach einer Punktereihung. Bei „SE“ wird die Therapie von der Kasse übernommen. Der Selbstbehalt für ÖGK-Versicherte ist mit April 2022 aufgehoben worden. Bei der BVAEB zahlen Sie € 8,-- pro Therapiestunde. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer/m Psychotherapeutin/en.
    ACHTUNG: Nicht jede Krankenkasse beteiligt sich am SE-Modell !!!

    Therapien über „SE“ können nur von PsychotherapeutInnen mit entsprechendem Kassenvertrag durchgeführt werden.
  1. Abrechnung über „Wirtschaftlich Schwach“ (WS):
    Wenn die Psychotherapie über Zuschuss nicht finanziert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen so genannten „WS-Antrag“ zu stellen. Wirtschaftlich schwache Patient/inn/en haben die Möglichkeit, über Sachleistung einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Wird der WS-Antrag genehmigt, übernimmt die Kasse die Therapie mit oder ohne Selbstbehalt für den/die Patienten/in. Es ist also möglich, bei entsprechender Bedürftigkeit ohne eigene finanzielle Mittel einen Therapieplatz zu bekommen.
    Das Formular für den „WS-Antrag“ ist bei der ÖGK unter Tel. 050 76617-1560 anzufordern oder im Internet herunter zu laden (www.gesundheitskasse.at – Online-Formulare – Psychotherapie).

  2. Reha-Maßnahme (Reha-Geld-Bezieher):
    Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Reha-Maßnahme Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre/n Reha-Berater/in!